AGB

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und

zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen

ist.

 

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem

Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt

ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei

der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung

(Zimmer mit Verpflegung) 30% des Pensionspreises.

 

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch

genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um

Ausfälle zu vermeiden.

 

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des

Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

 

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.



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